Fahrschulen und Fahrlehrer Schweiz

Führerausweiskategorien

  • Kategorie A: Motorräder
  • Kategorie A (beschränkt): Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.16 kW/kg (bei Motorrädern mit Seitenwagen entfällt die 25 kW-Limite)
  • Kategorie A1: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (ab 16 Jahren: max. 50 cm³ und bei Elektromotoren höchstens 4 kW)
  • Kategorie B: Motorfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.5 t und maximal 9 Sitzplätzen, wahlweise mit einem Anhänger bis 750 kg Betriebsgewicht oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.5 t
  • Kategorie B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg
  • Kategorie BE: Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg
  • Kategorie C: Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.5 t, wahlweise mit einem Anhänger bis 750 kg Betriebsgewicht
  • Kategorie C1: Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.5 t bis maximal 7.5 t, wahlweise mit einem Anhänger bis 750 kg Betriebsgewicht
  • Kategorie CE: Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg
  • Kategorie C1E: Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie C1 und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg; das maximale Gesamtzugsgewicht darf 12 t nicht übersteigen
  • Kategorie D: Gesellschaftswagen mit mehr als 9 Sitzplätzen
  • Kategorie D1: Gesellschaftswagen mit mehr als 9 und weniger als 16 Sitzplätzen
  • Kategorie D1E: Kombination aus einem Gesellschaftswagen der Kategorie D1 und einem Anhänger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg
  • Kategorie DE: Kombination aus einem Gesellschaftswagen der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg
  • Kategorie F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • Kategorie G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge
  • Kategorie M: Motorfahrräder

Aufgehobene Kategorien

Im Zuge der Angleichung an die Regelungen in der EU fielen 2003 zwei Kategorien weg:

  • Kategorie A2 (wurde in Kategorie B1 überführt)
  • Kategorie D2 (Fahrzeuge bis 3.5 t mit mehr als 9 Sitzplätzen zum nichtgewerbsmäßigen Personentransport)

Die Berechtigung (wie auf bisherigem blauem Fahrausweis separat ausgewiesen) bleibt bei Prüfungen vor 2003 auch bei Umtausch des Fahrausweises in einen neuen im Kreditkartenformat bestehen. Um mit dem Wegfall der Kategorie D2 nicht auch die (nach wie vor bestehende) entsprechende Berechtigung zu entziehen, wird die Kategorie D1 erteilt, aber auf Fahrzeuge bis 3.5 t beschränkt.

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