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Schiffsführerausweis

 

Der Schiffsführerausweis ist in der Schweiz ein Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum Führen von Sportbooten. Die beiden Hauptkategorien sind: Führerscheine für Binnengewässer und Führerscheine für Hochsee. In Deutschland gibt es parallel dazu den deutschen Sportbootführerscheinen, und in Österreich den Befähigungsausweis.

Den Binnen-Schein gibt es in der Schweiz für die folgenden Kategorien:

A: Schiffe mit Maschinenantrieb, die nicht Kat. B oder C sind. Dieser Ausweis erlaubt das Führen von Motorbooten mit einer Motorenleistung von mehr als 6 kW (Bodensee 4,4 kW). Ab 18 Jahren kannst Du diesen schein erwerben und gewerbsmässig bis zu 12 Fahrgäste transportieren.

B: Fahrgastschiffe

C: Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe, Schlepper

D: Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15 m² (Bodensee 12 m²). Mindestalter für diesen Schein: 14 Jahre.

E: Schiffe besonderer Bauart, die nicht Kat. A bis D sind.

Mit dem Ausweis der Kategorie A darf ein Segelschiff unter Maschine geführt werden. Ein Führerausweis der „Kategorie A begrenzt auf Segelschiffe“ kann erworben werden, um Segelschiffe mit Hilfsmotoren über 6 kW zu führen.

Für die Durchführung der Prüfungen und die Ausstellung der Führerausweise sind die kantonalen Schifffahrtsämter zuständig.

 

Lass Dich von einer Bootsfahrschule beraten. Alle Adressen in unserem Bootsfahrschulverzeichnis

 

Detaillierte Informationen findest Du auch auf diesen Webseiten:

Binnenschifffahrtsverordnung, BSV

Hochseeausweis-Verordnung

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