Fahrschulen und Fahrlehrer Schweiz

Weiterausbildungskurse

Führerausweis auf Probe
Während der 3 Jahre Probezeit sind zwei Weiterausbildungstage bei einem anerkannten Kursanbieter zu absolvieren. Frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe kann dem Strassenverkehrsamt die Kursbestätigung für die beiden Kurse eingesandt werden. Der unbefristete Führerausweis wird danach per Post zugestellt.

Weiterausbildung nicht besucht. Was nun?



Ist die Probezeit abgelaufen und wurden die beiden Weiterausbildungstage nicht absolviert, so besteht keine Fahrberechtigung mehr! Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Führerausweises auf Probe, können die Weiterausbildungskurse noch absolviert werden. Das Strassenverkehrsamt stellt für die Weiterausbildung eine auf die beiden Kurstage beschränkte Fahrbewilligung aus, wenn eine Anmeldebestätigung des Kursveranstalters vorliegt. Wird die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, kann der Führerausweis auf Probe nur durch erneutes Lernfahrausweisgesuch wiedererlangt werden.
Nach der erneuten Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung Verkehrskundeunterricht, Theorieprüfung und der praktischen Führerprüfung und allenfalls Nothilfekurs wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.

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